PNNR-Mottos
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Wir bieten Unternehmen, die sich über das PNRR bewerben möchten, eine kostenlose Beratung zur Erstellung von Schätzungen für den Digitalisierungsbedarf an.
Berechtigte Begünstigte
Die Beihilfe ist für Nicht-IT-Unternehmen bestimmt. Daher sind Unternehmen, die im letzten Geschäftsjahr (wie im ONRC-Zertifikat ausgewiesen) in den Bereichen der folgenden CAEN-Klassen autorisierte Tätigkeiten ausgeübt haben, von der Finanzierung ausgeschlossen:
- 5829 – Sonstige Software-Publishing-Aktivitäten;
- 6201 – Aktivitäten zur Entwicklung kundenspezifischer Software (kundenorientierte Software);
- 6202 – Beratungstätigkeiten im Bereich Informationstechnologie;
- 6203 – Managementtätigkeiten (Verwaltung und Betrieb) von Computerressourcen;
- 6209 – Sonstige Informationstechnologie-Dienstleistungserbringungen;
- 6311 – Datenverarbeitung, Webseitenverwaltung und damit verbundene Tätigkeiten
- 6312 – Webportalaktivitäten;
- 6399 – Sonstige Informationsdienstleistungen a.n.g.;
- 7211 – Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie;
- 7219 – Forschung und Entwicklung in anderen Naturwissenschaften und im Ingenieurwesen.
Ebenfalls von der Finanzierung ausgeschlossen sind Unternehmen: die in:
– der Fischerei- und Aquakultursektor, der durch die Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur geregelt ist;
– der Bereich der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
– im Sektor der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in folgenden Fällen:
- wenn die Höhe der Beihilfe auf der Grundlage des Preises oder der Menge der betreffenden Erzeugnisse festgesetzt wird, die von Primärerzeugern gekauft oder von den betreffenden Unternehmen auf den Markt gebracht werden;
- wenn die Beihilfe an die Bedingung geknüpft ist, dass sie teilweise oder vollständig an die Primärerzeuger weitergegeben wird.
Darüber hinaus werden folgende Leistungen NICHT gefördert:
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ausfuhren in Drittländer oder Mitgliedstaaten, nämlich Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen zusammenhängen, Beihilfen für den Aufbau und Betrieb eines Vertriebsnetzes oder für sonstige laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Ausfuhrtätigkeit;
- den Kauf von Fahrzeugen für den Straßengütertransport.
Im Rahmen des PNRR geförderte Aktivitäten:
- Käufe von IKT-Hardware;
- Anschaffung von Automatisierungs- und Roboterausrüstung für technologische Abläufe, integriert mit digitalen Lösungen;
- Entwicklung und/oder Anpassung von Softwareanwendungen/-lizenzen, einschließlich RPA-Softwareautomatisierungslösungen bzw. Robotic Process Automation;
- Akquisitionen im Bereich Blockchain-Technologie;
- Anschaffungen von Systemen der künstlichen Intelligenz, des maschinellen Lernens, der erweiterten Realität, der virtuellen Realität;
- Kauf einer Präsentationswebsite;
- Erwerb von Cloud- und IoT-Diensten;
- Schulung des Personals, das IKT-Geräte verwenden wird;
- Beratung/Analyse zur Ermittlung des technischen Lösungsbedarfs von KMU etc.
Das Ministerium für Investitionen und europäische Projekte hat am 9. Oktober 4 das Minimis-Programm und das staatliche Beihilfeprogramm im Zusammenhang mit der Digitalisierung von KMU eingeführt, die Teil der Komponente C2022 des Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans (PNRR) sind.
Das vorgeschlagene Gesamtbudget beträgt 347,5 Millionen Euro und stammt aus dem Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplan.
Der Höchstbetrag der De-minimis-Beihilfe liegt zwischen:
– 20.000 und 30.000 Euro für Kleinstunternehmen;
– 20.000 und 50.000 Euro für kleine Unternehmen;
– 20.000 und 100.000 Euro für mittelständische Unternehmen